Presse

Berliner Morgenpost - 12. 07.2001
Der folgenreiche Streit um eine Enteignung für die Buga

Von Luise Wagner

Potsdam - Im Grunde war es dem Sohn einer Nedlitzer Bauernfamilie, Olaf Voigt, längst klar, dass er nicht gewinnen konnte. Und richtig: Seinen Widerstand, den er in der Berufung gegen die «zweite Enteignung» suchte, lehnte das Oberlandesgericht in Brandenburg/H. gestern ab. Der Familie Voigt gehört ein Stück Buga in Potsdam. Genauer, ein zwei Fußballfelder großes Stück mitten im Volkspark, im Herzen der Gartenschau.

Weil die Stadt der Familie nur 1,74 Mark Entschädigung pro Quadratmeter bot, lehnte die das Angebot als «jenseits von Gut und Böse» ab. Ihr Land mussten sie trotzdem abgeben. Zwangsweise. Der Entwicklungsträger hatte 1999 auf «vorzeitige Besitzzuweisung» geklagt, die Buga stand vor der Tür. Auf dem Papier gehört den Voigts das Land noch, weil das Enteignungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist. «Wir sind Eigentümer, besitzen aber nichts», sagt Olaf Voigt.

Der Beginn der Zwistigkeiten zwischen Potsdam und der Familie Voigt liegt inzwischen fast sieben Jahre zurück und überschattete zeitweilig die Blütenträume der Bundesgartenschau in Potsdam. 1991 beschloss die Stadt für das Bornstedter Feld eine «städtebauliche Entwicklungsmaßnahme». Das gab ihr Sonderrechte zur Enteignung. Schon damals herrschten unterschiedliche Ansichten über den Wert der Grundstücke. Zunächst bot der Entwicklungsträger den Voigts 40 Mark pro Quadratmeter. Als die Buga beschlossen wurde, kam das neue Gutachten auf den Tisch: besagte 1,74 Mark. Der Geschäftsführer Volker Härtig vom Entwicklungsträger begründet das mit den Preisen der umliegenden Grundstücke, die für den gleichen Preis gekauft wurden.

Olaf Voigt ließ selbst Gutachten anfertigen. Eines bewertete das Land mit 86 Mark pro Quadratmeter, ein Gutachter des Amtsgerichts kam auf über 100 Mark.

Widersprüche in den Gutachten irritierten auch die Richter des OLG. So sind Flächen als Ackerland ausgegeben worden, obwohl Gebäude darauf standen. Trotzdem schenkte das Oberlandesgericht dem Gutachten der Buga-Planer im Fall Voigt gestern Glauben. Gleichzeitig verweisen die Richter auf das spätere Enteignungsverfahren, indem die Gutachten geprüft werden sollen.

Voigt freut sich indes über einen kleinen Sieg: Die Richter vom OLG kritisierten die «nicht sehr glückliche Verfahrensweise» zum Landgewinn und machten den Voigts damit wieder Hoffnung. So ganz allein steht die Familie in der Situation offenbar nicht da. Die Bewertung der Flächen hat auch dem Bund nicht gepasst, dem der größte Teil der ehemals militärisch genutzten Flächen gehörte. Der zieht derzeit beim OLG gegen die Entwicklungsgesellschaft zu Felde. Die Richter stellten bei der Verhandlung verblüfft fest, dass fest bebautes Land als begünstigtes Agrarland im Gutachten angegeben wurde.

Für den Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht Jürgen Waldheim ist der Fall noch nicht abgeschlossen. So werde die schwer nachvollziehbare Feststellung der Anfangs- und Endwerte der Grundstücke für Potsdam voraussichtlich ein Nachspiel haben. «Die weiteren Verfahren werden ergeben, dass die Entwicklungssatzung und die aus ihr basierenden Enteignungen rechtswidrig sind.» Sollte sich das bestätigen, hätte dies unabsehbare Folgen für die Stadt. Nach vorliegenden Informationen bereiten eine Reihe von Investoren den Klageweg vor.

Quelle: Berliner Morgenpost