Recht brisant
Thema: Das "Aus" in der Ausbildung - "Prüfungsrecht"
"Nicht bestanden“, so schallt es nicht nur seit PISA immer öfter durch Deutschland
Für Prüflinge ist das der denkbar schlimmste Fall. Wenn man in Prüfungen durchfällt, muss man zunächst mit großen persönlichen Enttäuschungen fertig werden. Man kann aber auch versuchen, gegen die erlittene Ausbildungsniederlage juristisch vorzugehen.

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Pisa für Lehrer
Besonders Studenten versuchen, sich gegen schlechte Prüfungsergebnisse zu wehren. Das geht quer durch sämtliche Fächer und Studiengänge. Am klagefreudigsten zeigen sich aber, wen wundert’s, angehende Juristen und dicht gefolgt die angehenden Mediziner mit einem Anteil von rund zwei Dritteln, wie der Frankfurter Prüfungsrechtsexperte Robert Brehm sagt. Aber auch Abiturienten und Auszubildende im Handwerk sind Mandanten.

Die Erfolgschancen der Klagen werden aber - pauschal gesprochen - als eher mäßig eingeschätzt. Ungefähr in 5 bis 10 % der Fälle hat eine Klage im Hochschulbereich Aussicht auf Erfolg, werden also nachträglich einzelne Wertungen zugunsten des Prüflings korrigiert oder gar eine neue Prüfung angeordnet. Im Schulbereich wird eine Quote von 10 bis 15 % angenommen, in denen Fälle zugunsten der Schülerinnen und Schüler entschieden werden.
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Mäßig aber immerhin. Denn Juristen hatten sich seit der Gründung der Bundesrepublik und auch lange davor überhaupt nicht mit der Schule und allgemein mit Prüfungsentscheidungen beschäftigt. Grund: Man war der Ansicht, dass die Schule, ebenso wie der Strafvollzug und die Armee, Ort eines „besonderen Gewaltverhältnisses sei“, in dem staatliches Handeln nicht oder nur sehr eingeschränkt rechtlich überprüft werden könne. Erst 1972 kam Bewegung in die Sache, eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Strafvollzug stellte klar, dass auch Prüfungsentscheidungen nicht mehr ohnmächtig hingenommen werden müssen. Und seit dieser Zeit steigen die Widersprüche von Eltern gegen Schulnoten und Versetzungszeugnisse massiv an. Waren es zu Beginn der 80er Jahre in Nordrhein-Westfalen eine Handvoll Einsprüche, so ist man heute im Bereich der Schule bei jährlich knapp 200 Beschwerden angekommen.

Für die Erfolgsaussichten einer Klage muss natürlich immer der Einzelfall betrachtet werden, stellt der Berliner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Jürgen Waldheim, fest. Gute Aussichten, gegen misslungene Prüfungen vorzugehen, hat man bei offensichtlichen formalen Fehlern wie der fehlerhaften Zusammensetzung einer Prüfungskommission oder einer nicht ordnungsgemäßen Ladung des Prüflings. Schwieriger, aber nicht aussichtslos, wird es bei Interpretationen und Wertungen.
Auch nicht vergessen werden darf der Kostenfaktor. Da es im Bereich des Verwaltungsrechts nur sehr niedrige gesetzliche Gebühren für die Rechtsbeistände gibt, treffen die Advokaten regelmäßig Honorarvereinbarungen mit ihren Mandanten, die seltenst von Rechtsschutzversicherungen übernommen werden. Mit Kosten zwischen 500 Euro und 1.500 Euro müsse man schon rechnen, informiert Experte Jürgen Waldheim.

Unterm Strich bleibt die Erkenntnis, dass die Hierarchie von Prüfern und Prüflingen immer noch starr und unflexibel festgezurrt ist - auf der einen Seite die Autoritäten, die einfach Recht haben wollen, und auf der anderen Seite der Prüfungskandidat, der sich in den Mühlrädern von großen Verwaltungen befindet und die Vorstellungen der Obrigkeiten einfach hinzunehmen hat. Doch vielleicht ändert sich das auch noch. Irgendwann.

September 2003
3sat.online ug, bo / Redaktion Recht und Justiz, Christoph Schneider